AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
MOYA MARINE, SOCIEDAD LIMITADA / Moya Charter
Stand: Mai 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Anfragen, Angebote, Buchungen und Charterleistungen, die über die Website moya-charter.com, per E-Mail, WhatsApp, Telefon, über soziale Medien oder über sonstige Kommunikationswege angeboten oder abgeschlossen werden.
Diese AGB unterliegen spanischem Recht und sind auf Charterleistungen auf Mallorca / Spanien ausgerichtet.
1. Anbieter / Vertragspartner
Anbieter und Vertragspartner der angebotenen Charterleistungen ist:
MOYA MARINE, SOCIEDAD LIMITADA
Carrer de la Guàtlera, 36A Ponent
07013 Sa Vileta-Son Rapinya
Illes Balears
Spanien
E-Mail: info@moya-charter.com
Telefon / WhatsApp: +49 151 17641032
Spanische Steuernummer / CIF / NIF: wird nach Erteilung ergänzt
MOYA MARINE, SOCIEDAD LIMITADA bietet ihre Leistungen unter der Marke Moya Charter an.
2. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Vermietung, Vercharterung und Vermittlung von Booten, Yachten, Wassersportgeräten und Zusatzleistungen auf Mallorca, die zwischen MOYA MARINE, SOCIEDAD LIMITADA, handelnd unter der Marke Moya Charter, und dem Kunden geschlossen werden.
Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes bestimmen.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Moya Charter diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Die Einbeziehung dieser AGB erfolgt nach Maßgabe des spanischen Rechts über Allgemeine Geschäftsbedingungen, insbesondere der Ley 7/1998, de 13 de abril, sobre Condiciones Generales de la Contratación. Danach werden Allgemeine Geschäftsbedingungen Bestandteil des Vertrages, wenn der Kunde vor Vertragsschluss auf sie hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. (BOE)
3. Vertragsgegenstand
Moya Charter bietet Bootcharter, Tagescharter, Halbtagestouren, Sunset-Charter sowie ergänzende Leistungen wie Skipper, Wassersportgeräte, Catering, Getränke, Transfers oder sonstige Extras an.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen individuellen Angebot, der Buchungsbestätigung oder der gesonderten Vereinbarung mit dem Kunden.
Die auf der Website dargestellten Boote, Preise, Zeiten, Routen, Ausstattungen, Bilder und Zusatzleistungen dienen der allgemeinen Information. Sie stellen kein rechtlich verbindliches Angebot dar, sondern eine Einladung zur Abgabe einer Anfrage durch den Kunden.
Alle Leistungen stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit, technischer Einsatzfähigkeit, Wetterbedingungen, behördlicher Vorgaben, Sicherheitslage und individueller Bestätigung durch Moya Charter.
4. Anfrage und Vertragsabschluss
Über die Website, per WhatsApp, E-Mail, Telefon, soziale Medien oder sonstige Kommunikationswege kann der Kunde eine unverbindliche Anfrage stellen.
Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn:
-
Moya Charter die Verfügbarkeit und die konkreten Konditionen bestätigt, und
-
der Kunde das Angebot ausdrücklich annimmt oder eine vereinbarte Anzahlung leistet.
Eine automatische Anfrage über die Website stellt noch keine verbindliche Buchung dar.
Moya Charter ist berechtigt, eine Anfrage oder Buchung abzulehnen, insbesondere wenn das gewünschte Boot, der Skipper, die Route oder der Termin nicht verfügbar ist oder wenn wetterbedingte, sicherheitsrelevante, technische, behördliche oder organisatorische Gründe gegen die Durchführung sprechen.
5. Online-Buchung und elektronische Kommunikation
Soweit Buchungen oder Anfragen über die Website oder andere elektronische Kommunikationsmittel erfolgen, gelten ergänzend die spanischen Vorschriften über Dienste der Informationsgesellschaft und elektronischen Geschäftsverkehr, insbesondere die Ley 34/2002, de 11 de julio, de servicios de la sociedad de la información y de comercio electrónico. Diese gilt unter anderem für in Spanien ansässige Anbieter von Online-Diensten. (BOE)
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Anfrage oder Buchung korrekte und vollständige Kontaktdaten anzugeben.
Die Kommunikation kann per E-Mail, WhatsApp, Telefon oder über sonstige elektronische Kommunikationswege erfolgen.
Mitteilungen von Moya Charter gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse oder Telefonnummer versendet wurden, soweit gesetzlich zulässig.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro.
Der im Angebot genannte Charterpreis umfasst nur die ausdrücklich bestätigten Leistungen.
Nicht enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als inklusive bestätigt:
-
Kraftstoffkosten
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Skipperhonorar
-
Hafengebühren außerhalb des Heimathafens
-
Liegeplatzgebühren an anderen Häfen
-
Catering, Getränke oder Sonderwünsche
-
Wassersportgeräte wie Seabob, Fliteboard, Jetboard oder ähnliche Extras
-
Transfers, Parkgebühren oder sonstige Drittleistungen
-
Trinkgelder
-
sonstige Kosten, die nicht ausdrücklich als inklusive bestätigt wurden
Zur Sicherung der Buchung kann Moya Charter eine Anzahlung verlangen. Die Höhe der Anzahlung wird dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.
Die Restzahlung ist spätestens vor Charterbeginn zu leisten, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Bei kurzfristigen Buchungen kann Moya Charter die vollständige Zahlung vorab verlangen.
Erfolgt eine vereinbarte Zahlung nicht rechtzeitig, ist Moya Charter berechtigt, die Buchung zu stornieren und den Termin anderweitig zu vergeben.
7. Kaution
Moya Charter kann je nach Boot, Charterart, Selbstfahrer-Charter, Skipper-Charter oder Zusatzleistungen eine Kaution verlangen.
Die Höhe der Kaution wird dem Kunden vor Vertragsabschluss mitgeteilt.
Die Kaution dient insbesondere zur Absicherung von:
-
Schäden am Boot
-
Schäden an Ausstattung oder Zubehör
-
Schäden an Wassersportgeräten
-
Verlust von Ausrüstung
-
Sonderreinigung
-
verspäteter Rückgabe
-
nicht vereinbarten Zusatzkosten
-
Pflichtverletzungen des Kunden oder seiner Gäste
Die Kaution wird nach Ende der Charter zurückerstattet, sofern keine Schäden, Verluste oder sonstigen offenen Forderungen bestehen.
Moya Charter ist berechtigt, berechtigte Forderungen mit der Kaution zu verrechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
8. Skipper und nautische Verantwortung
Sofern die Charter mit Skipper gebucht wird, liegt die nautische Führung des Bootes ausschließlich beim verantwortlichen Skipper.
Der Skipper entscheidet aus Sicherheitsgründen verbindlich über:
-
Route
-
Geschwindigkeit
-
Ankerplätze
-
Badepausen
-
Nutzung von Wassersportgeräten
-
Änderung der Route
-
Abbruch oder Fortsetzung der Fahrt
-
Rückkehr in den Hafen
Der Kunde und alle Gäste an Bord haben den Anweisungen des Skippers jederzeit Folge zu leisten.
Dies gilt insbesondere bei Wetteränderungen, Wellengang, starkem Bootsverkehr, Alkohol- oder Drogenkonsum, Verhalten an Bord, Badepausen und Nutzung von Wassersportgeräten.
Bei Verstößen gegen Sicherheitsanweisungen kann der Skipper die Fahrt abbrechen oder einzelne Personen von der Teilnahme ausschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, soweit der Abbruch durch das Verhalten des Kunden oder seiner Gäste verursacht wurde.
9. Selbstfahrer-Charter
Soweit ein Boot ohne Skipper vermietet wird, muss der Kunde vor Charterbeginn alle gesetzlich erforderlichen Führerscheine, Lizenzen, Ausweise und Qualifikationen vorlegen.
Moya Charter ist berechtigt, die Herausgabe des Bootes zu verweigern, wenn:
-
die erforderlichen Dokumente fehlen,
-
Zweifel an der Eignung des Kunden bestehen,
-
der Kunde alkoholisiert oder ungeeignet erscheint,
-
Wetter- oder Seebedingungen die sichere Nutzung nicht erlauben,
-
behördliche oder versicherungstechnische Vorgaben entgegenstehen.
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, wenn die Verweigerung auf fehlenden, falschen oder unzureichenden Angaben des Kunden beruht.
Der Kunde haftet bei Selbstfahrer-Charter für alle Schäden, Bußgelder, Verluste und Pflichtverletzungen, die während der Mietzeit durch ihn oder seine Gäste verursacht werden, soweit gesetzlich zulässig.
10. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, das Boot, die Ausstattung, Zubehör und Zusatzleistungen sorgfältig, sachgemäß und respektvoll zu behandeln.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle mitfahrenden Personen die Regeln an Bord einhalten.
Insbesondere ist untersagt:
-
gefährliches Verhalten an Bord
-
Springen ins Wasser ohne Freigabe des Skippers
-
Betreten nicht freigegebener Bereiche
-
mutwillige Beschädigung des Bootes oder der Ausstattung
-
Mitnahme oder Konsum illegaler Substanzen
-
übermäßiger Alkoholkonsum
-
Verschmutzung des Meeres, Hafens oder Bootes
-
Rauchen in nicht freigegebenen Bereichen
-
Nutzung von Wassersportgeräten ohne Einweisung oder Freigabe
-
eigenmächtige Bedienung technischer Einrichtungen
-
Mitnahme von Tieren ohne vorherige Zustimmung
-
Mitnahme gefährlicher Gegenstände
-
Verhalten, das andere Gäste, Crew, Hafenpersonal oder Dritte gefährdet oder belästigt
Der Kunde haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Gäste verursacht werden.
11. Teilnehmerzahl
Die maximal zulässige Personenzahl richtet sich nach dem jeweiligen Boot, der Zulassung, der Versicherung und den gesetzlichen Vorschriften.
Die maximal erlaubte Personenzahl darf nicht überschritten werden.
Kinder zählen als Passagiere, soweit gesetzlich oder behördlich nichts anderes vorgesehen ist.
Moya Charter ist berechtigt, die Mitnahme weiterer Personen zu verweigern, wenn dadurch die zulässige Kapazität überschritten würde. Eine Rückerstattung erfolgt in diesem Fall nicht.
12. Charterzeiten und Verspätungen
Die vereinbarte Charterzeit beginnt und endet zu den in der Buchungsbestätigung genannten Zeiten.
Erscheint der Kunde verspätet, verlängert sich die Charterzeit dadurch nicht automatisch.
Eine Verlängerung ist nur nach vorheriger Zustimmung von Moya Charter und gegen Aufpreis möglich.
Bei erheblicher Verspätung des Kunden kann die Charter verkürzt oder storniert werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht, wenn die Verspätung vom Kunden oder seinen Gästen verursacht wurde.
Muss das Boot aufgrund einer Verspätung des Kunden später zurückkehren und entstehen dadurch zusätzliche Kosten, haftet der Kunde für diese Kosten, soweit gesetzlich zulässig.
13. Kraftstoff
Kraftstoff ist nur dann im Charterpreis enthalten, wenn dies ausdrücklich im Angebot oder in der Buchungsbestätigung angegeben ist.
Andernfalls werden die Kraftstoffkosten zusätzlich berechnet.
Die Abrechnung kann je nach Vereinbarung erfolgen:
-
nach tatsächlichem Verbrauch,
-
nach Route,
-
nach vorheriger Schätzung,
-
als vereinbarter Pauschalbetrag.
Der endgültige Kraftstoffverbrauch hängt insbesondere ab von:
-
Route
-
Geschwindigkeit
-
Wetter
-
Wellengang
-
Strömung
-
Motorisierung
-
Beladung
-
Fahrweise
-
Wartezeiten
-
Nutzung von Generatoren oder sonstiger Technik
Vorab genannte Kraftstoffkosten sind unverbindliche Schätzwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als Festpreis bestätigt wurden.
14. Routen, Buchten und Ankerplätze
Geplante Routen, Buchten, Stopps, Badepausen und Fahrzeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich garantiert wurden.
Die Durchführung einer bestimmten Route hängt ab von:
-
Wetter
-
Wind
-
Wellengang
-
Seegang
-
behördlichen Vorgaben
-
Naturschutzvorschriften
-
Sicherheitslage
-
Verkehrsaufkommen auf See
-
Verfügbarkeit geeigneter Ankerplätze
-
Entscheidung des Skippers
Moya Charter schuldet keine Garantie für das Erreichen eines bestimmten Ortes, einer bestimmten Bucht oder eines bestimmten Ankerplatzes, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
15. Wetterbedingungen und Sicherheit
Die Durchführung der Charter hängt von Wetter, Wind, Wellengang, Sichtverhältnissen, behördlichen Vorgaben und der Sicherheitsbeurteilung durch Moya Charter bzw. den verantwortlichen Skipper ab.
Die Entscheidung, ob eine Fahrt sicher durchgeführt werden kann, liegt bei Moya Charter bzw. beim verantwortlichen Skipper.
Bei schlechtem Wetter oder unsicheren Bedingungen kann Moya Charter:
-
eine alternative Route anbieten,
-
den Termin verschieben,
-
die Charter verkürzen,
-
die Charter absagen.
Wird die Charter aus Sicherheitsgründen durch Moya Charter abgesagt und ist kein geeigneter Ersatztermin möglich, erhält der Kunde die bereits für diese Charter geleistete Zahlung zurück.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Reise-, Hotel-, Transfer-, Flug- oder sonstige Folgekosten, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Leichter Wind, Bewölkung, einzelne Wolken, kurze Regenschauer, Wellengang innerhalb sicherer Grenzen oder subjektiv als nicht ideal empfundene Wetterbedingungen berechtigen den Kunden nicht automatisch zur kostenlosen Stornierung.
16. Stornierung durch den Kunden
Sofern nicht individuell anders vereinbart, gelten folgende Stornobedingungen:
Bis 30 Tage vor Charterbeginn:
kostenlose Umbuchung nach Verfügbarkeit oder Rückerstattung abzüglich bereits entstandener Kosten.
29 bis 14 Tage vor Charterbeginn:
50 % des Charterpreises werden fällig.
13 bis 7 Tage vor Charterbeginn:
75 % des Charterpreises werden fällig.
Weniger als 7 Tage vor Charterbeginn oder Nichterscheinen:
100 % des Charterpreises werden fällig.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung bei Moya Charter.
Moya Charter kann dem Kunden nach Möglichkeit einen Ersatztermin anbieten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.
Bereits entstandene Kosten, insbesondere für Skipper, Catering, Sonderausstattung, Hafengebühren, externe Dienstleister oder reservierte Extras, können im Falle einer Stornierung einbehalten oder gesondert berechnet werden, soweit gesetzlich zulässig.
17. Stornierung oder Änderung durch Moya Charter
Moya Charter kann eine Buchung stornieren, verschieben oder ändern, wenn wichtige Gründe vorliegen.
Wichtige Gründe sind insbesondere:
-
schlechtes Wetter oder unsichere See
-
technische Probleme am Boot
-
Krankheit oder Ausfall des Skippers
-
behördliche Einschränkungen
-
höhere Gewalt
-
Sicherheitsrisiken
-
falsche Angaben des Kunden
-
Nichtzahlung oder verspätete Zahlung
-
fehlende Verfügbarkeit des gebuchten Bootes
-
versicherungsrechtliche Gründe
-
Umstände, die eine sichere Durchführung unmöglich machen
In diesem Fall bietet Moya Charter nach Möglichkeit einen Ersatztermin, eine alternative Route oder ein alternatives Boot an.
Ist dies nicht möglich oder für den Kunden unzumutbar, werden bereits geleistete Zahlungen für die betroffene Charter zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
18. Technische Probleme und Ersatzboot
Boote sind technische Fahrzeuge. Trotz regelmäßiger Wartung können technische Defekte oder kurzfristige Ausfälle auftreten.
Sollte das gebuchte Boot nicht verfügbar sein, ist Moya Charter berechtigt, dem Kunden ein gleichwertiges oder höherwertiges Ersatzboot anzubieten.
Ist nur ein niedrigerwertiges Ersatzboot verfügbar, kann dem Kunden eine angemessene Preisanpassung angeboten werden.
Ist kein geeignetes Ersatzboot verfügbar, kann Moya Charter den Termin verschieben oder die Buchung stornieren.
Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet, soweit keine gleichwertige Ersatzleistung angenommen wurde.
Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen technischer Ausfälle besteht nur im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Vorschriften des spanischen Rechts.
19. Extras, Wassersportgeräte und Zubehör
Zusatzleistungen wie Seabob, Fliteboard, SUP, Schnorchelausrüstung, Jetboard, Catering, Getränke oder sonstige Extras sind nur Bestandteil des Vertrages, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden.
Die Nutzung von Wassersportgeräten erfolgt auf eigene Gefahr und nur nach Einweisung und Freigabe durch Moya Charter oder den Skipper.
Moya Charter kann die Nutzung von Wassersportgeräten aus Sicherheitsgründen jederzeit untersagen, insbesondere bei:
-
ungeeignetem Wetter
-
Wellengang
-
starkem Bootsverkehr
-
Naturschutzvorgaben
-
fehlender körperlicher Eignung
-
fehlender Einweisung
-
erkennbarer Alkoholisierung
-
unsicherem Verhalten
Der Kunde haftet für Schäden, Verlust oder unsachgemäße Nutzung der Extras durch ihn oder seine Gäste.
Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht, wenn die Nutzung eines Extras aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist, sofern das Extra nicht gesondert berechnet wurde.
Wurde das Extra gesondert berechnet und konnte es aus von Moya Charter zu vertretenden Gründen nicht genutzt werden, wird der entsprechende Zusatzbetrag erstattet.
20. Catering, Getränke und Sonderwünsche
Catering, Getränke, Dekoration, besondere Ausstattung oder sonstige Sonderwünsche werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden.
Für externe Dienstleistungen Dritter haftet Moya Charter nur, soweit Moya Charter selbst Vertragspartner der Leistung ist oder eine Haftung nach zwingendem spanischem Recht besteht.
Bei kurzfristiger Stornierung können Kosten für bereits bestelltes Catering, Getränke, Sonderausstattung oder Drittleistungen vollständig berechnet werden, soweit gesetzlich zulässig.
Der Kunde ist verpflichtet, Allergien, Unverträglichkeiten oder besondere Anforderungen rechtzeitig vor Charterbeginn mitzuteilen.
21. Alkohol, Drogen und Verhalten an Bord
Der Konsum von Alkohol ist nur in angemessenem Umfang erlaubt, sofern dadurch die Sicherheit an Bord nicht gefährdet wird.
Drogen oder illegale Substanzen sind an Bord strikt verboten.
Moya Charter oder der Skipper sind berechtigt, Personen von der Charter auszuschließen oder die Fahrt abzubrechen, wenn diese:
-
alkoholisiert erscheinen,
-
Drogen konsumieren oder mitführen,
-
aggressiv auftreten,
-
andere Gäste oder Crew belästigen,
-
Sicherheitsanweisungen missachten,
-
das Boot oder die Ausstattung gefährden,
-
sich respektlos oder gefährdend verhalten.
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, soweit gesetzlich zulässig.
22. Gesundheit und persönliche Eignung
Der Kunde ist verpflichtet, Moya Charter vor Charterbeginn über besondere gesundheitliche Einschränkungen zu informieren, soweit diese für die sichere Durchführung der Charter relevant sein können.
Dies gilt insbesondere bei:
-
Mobilitätseinschränkungen
-
Schwangerschaft
-
Herz-Kreislauf-Erkrankungen
-
schweren Allergien
-
Epilepsie
-
Nichtschwimmern
-
sonstigen relevanten gesundheitlichen Risiken
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.
Kunden und Gäste müssen körperlich in der Lage sein, sicher an Bord zu gehen, sich an Bord zu bewegen und den Anweisungen des Skippers zu folgen.
Moya Charter kann die Teilnahme einzelner Personen verweigern, wenn aus Sicherheitsgründen Zweifel an der sicheren Teilnahme bestehen.
23. Kinder und Minderjährige
Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer volljährigen Aufsichtsperson teilnehmen.
Eltern oder Aufsichtspersonen sind während der gesamten Charter für die Sicherheit und Beaufsichtigung der Kinder verantwortlich.
Kinder müssen Schwimmwesten tragen, wenn der Skipper dies anordnet oder gesetzliche Vorschriften dies verlangen.
Moya Charter ist berechtigt, die Teilnahme von Kindern zu verweigern, wenn die sichere Durchführung nicht gewährleistet ist.
24. Tiere an Bord
Die Mitnahme von Tieren ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von Moya Charter gestattet.
Der Kunde haftet für alle durch Tiere verursachten Schäden, Verschmutzungen oder zusätzlichen Reinigungskosten.
Moya Charter kann die Mitnahme von Tieren aus Sicherheits-, Hygiene- oder Versicherungsgründen ablehnen.
25. Haftung von Moya Charter
Moya Charter haftet nach den zwingenden Vorschriften des spanischen Rechts.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet Moya Charter nicht für Schäden, die verursacht werden durch:
-
Verhalten des Kunden oder seiner Gäste
-
Missachtung von Sicherheitsanweisungen
-
unsachgemäße Nutzung von Ausstattung oder Wassersportgeräten
-
Alkohol- oder Drogenkonsum
-
höhere Gewalt
-
Wetterumschwünge
-
behördliche Maßnahmen
-
Handlungen Dritter
-
Verlust persönlicher Gegenstände
-
eigenmächtiges Verhalten des Kunden
Die Haftung für Personenschäden und zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleibt unberührt.
Allgemeine vertragsrechtliche Fragen, insbesondere Pflichtverletzungen, Schadensersatz und höhere Gewalt, richten sich ergänzend nach dem spanischen Código Civil, soweit keine spezielleren Vorschriften Anwendung finden.
26. Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle Schäden, Verluste, Bußgelder, Kosten und Ansprüche, die durch ihn oder seine Gäste verursacht werden.
Dies umfasst insbesondere Schäden an:
-
Boot
-
Motoren
-
Ausstattung
-
Polstern
-
Deck
-
Kabine
-
Toilette
-
Wassersportgeräten
-
Sicherheitsausrüstung
-
Hafenanlagen
-
anderen Booten
-
Eigentum Dritter
Der Kunde haftet auch für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Missachtung von Anweisungen, Alkohol, Drogen, Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten entstehen.
Moya Charter ist berechtigt, entstandene Schäden mit einer hinterlegten Kaution zu verrechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
27. Versicherung
Die Boote verfügen über die gesetzlich bzw. vertraglich erforderlichen Versicherungen.
Der Versicherungsschutz besteht nur im Rahmen der jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Schäden können vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein, insbesondere bei:
-
grober Fahrlässigkeit
-
Vorsatz
-
Alkohol- oder Drogenkonsum
-
Missachtung von Anweisungen
-
Nutzung außerhalb erlaubter Gebiete
-
Überladung
-
Fahren ohne erforderliche Lizenz
-
unsachgemäßer Nutzung
-
nicht genehmigter Nutzung von Wassersportgeräten
In solchen Fällen haftet der Kunde für den entstandenen Schaden, soweit gesetzlich zulässig.
28. Persönliche Gegenstände
Moya Charter übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände des Kunden oder seiner Gäste, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Moya Charter verursacht wurde.
Wertgegenstände, Mobiltelefone, Kameras, Schmuck, Dokumente und Bargeld sollten während der Charter sicher verwahrt und nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.
29. Foto- und Videoaufnahmen
Der Kunde darf während der Charter private Foto- und Videoaufnahmen machen, sofern dadurch die Sicherheit an Bord, die Privatsphäre anderer Gäste und die Arbeit des Skippers nicht beeinträchtigt werden.
Gewerbliche Aufnahmen, Drohnenaufnahmen, Werbeproduktionen, Influencer-Shootings oder professionelle Foto- und Videoaufnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung von Moya Charter.
Drohnen dürfen nur genutzt werden, wenn alle gesetzlichen, luftfahrtrechtlichen, datenschutzrechtlichen und sicherheitsrelevanten Anforderungen eingehalten werden. Die Verantwortung hierfür liegt beim Kunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Moya Charter darf Foto- oder Videoaufnahmen von Kunden nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung für Marketingzwecke verwenden.
30. Datenschutz
Moya Charter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union und der anwendbaren spanischen Datenschutzvorschriften.
Die Daten werden insbesondere verarbeitet zur:
-
Bearbeitung von Anfragen
-
Erstellung von Angeboten
-
Durchführung von Buchungen
-
Kommunikation mit dem Kunden
-
Zahlungsabwicklung
-
Organisation der Charter
-
Erfüllung gesetzlicher Pflichten
-
Dokumentation von Geschäftsvorgängen
Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website.
31. Verbraucherinformationen und spanisches Verbraucherschutzrecht
Soweit der Kunde Verbraucher ist, gelten die zwingenden Vorschriften des spanischen Verbraucherschutzrechts.
Maßgeblich ist insbesondere das Real Decreto Legislativo 1/2007, de 16 de noviembre, also das spanische Gesetz zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern. Dieses regelt unter anderem Verbraucherinformationen, Fernabsatzverträge, Widerrufsrechte und Ausnahmen vom Widerrufsrecht. (BOE)
Moya Charter stellt dem Kunden vor Vertragsschluss die wesentlichen Informationen zur Verfügung, insbesondere:
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Anbieter
-
angebotene Leistung
-
Preis
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Datum und Zeitraum der Charter
-
Zahlungsbedingungen
-
Stornobedingungen
-
wesentliche Zusatzkosten
-
Kontaktmöglichkeiten
-
anwendbares Recht
-
Hinweis zum Widerrufsrecht bzw. dessen Ausschluss bei termingebundenen Freizeitdienstleistungen
32. Widerrufsrecht bei termingebundenen Charterleistungen
Verbrauchern steht bei bestimmten Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Kalendertagen zu.
Nach spanischem Recht ist das Widerrufsrecht jedoch in bestimmten Fällen ausgeschlossen.
Gemäß Art. 103 lit. l) Real Decreto Legislativo 1/2007 besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten, wenn der Vertrag für ein bestimmtes Datum oder einen bestimmten Zeitraum vorgesehen ist.
Die von Moya Charter angebotenen Bootcharter, Tagescharter, Halbtagestouren, Sunset-Charter und sonstigen nautischen Charterleistungen werden regelmäßig für einen konkreten Termin, eine konkrete Uhrzeit oder einen konkreten Zeitraum gebucht.
Daher besteht nach verbindlicher Buchungsbestätigung für diese termingebundenen Charterleistungen grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Die Rechte des Kunden bei Stornierung, Umbuchung, wetterbedingter Absage oder Absage durch Moya Charter richten sich nach diesen AGB und den individuell vereinbarten Buchungsbedingungen.
33. Höhere Gewalt
Moya Charter haftet nicht für Ausfälle, Verzögerungen oder Änderungen, die durch höhere Gewalt oder Umstände außerhalb des Einflussbereichs von Moya Charter verursacht werden.
Hierzu gehören insbesondere:
-
Sturm
-
Unwetter
-
gefährliche See
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Naturereignisse
-
Hafensperrungen
-
behördliche Maßnahmen
-
Streiks
-
Pandemien
-
technische Notfälle
-
Sicherheitswarnungen
-
Krieg, Terror oder innere Unruhen
-
Sperrungen von Seegebieten
-
kurzfristige behördliche Verbote
In solchen Fällen bemüht sich Moya Charter nach Möglichkeit um eine angemessene Ersatzlösung, insbesondere einen Ersatztermin, eine alternative Route oder ein alternatives Boot.
34. Beschwerden und Reklamationen
Etwaige Beschwerden sind Moya Charter möglichst unverzüglich während oder unmittelbar nach der Charter mitzuteilen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Abhilfe möglich ist.
Spätere Reklamationen müssen schriftlich per E-Mail an info@moya-charter.com erfolgen und den Sachverhalt nachvollziehbar beschreiben.
Der Kunde ist verpflichtet, Moya Charter eine angemessene Möglichkeit zur Prüfung und Stellungnahme zu geben.
35. Streitbeilegung und Verbraucherbeschwerden
Soweit gesetzlich vorgeschrieben, gelten die einschlägigen spanischen und europäischen Vorschriften zur Verbraucherinformation und Streitbeilegung.
Moya Charter ist bemüht, etwaige Meinungsverschiedenheiten mit Kunden einvernehmlich zu lösen.
Eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren besteht nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder Moya Charter dem ausdrücklich zustimmt.
36. Anwendbares Recht
Für diese AGB und alle Vertragsverhältnisse zwischen Moya Charter und dem Kunden gilt spanisches Recht.
Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt, soweit sie gesetzlich nicht abbedungen werden können.
37. Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz von MOYA MARINE, SOCIEDAD LIMITADA bzw. der zuständige Gerichtsstand auf Mallorca / Illes Balears, Spanien.
Bei Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände nach spanischem und europäischem Recht.
38. Vertragssprache
Die Vertragssprache ist Deutsch, sofern nicht ausdrücklich eine andere Sprache vereinbart wurde.
Soweit Übersetzungen in andere Sprachen bereitgestellt werden, dienen diese der Information. Im Zweifel ist die deutsche Fassung maßgeblich, sofern gesetzlich zulässig.
39. Änderungen der AGB
Moya Charter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für zukünftige Anfragen und Buchungen zu ändern.
Für bereits bestätigte Buchungen gelten die AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses wirksam einbezogen wurden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
40. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Die Parteien werden sich bemühen, eine wirksame Regelung zu finden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
